Eine Trennung oder Scheidung ist emotional belastend – und wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, kommt eine erhebliche praktische und finanzielle Herausforderung hinzu. Das gemeinsame Haus ist oft der größte Vermögenswert eines Paares, und die Frage, was damit geschehen soll, muss geklärt werden.
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Die vier grundsätzlichen Optionen
- Was passiert
- Erlös wird nach Eigentumsverhältnis geteilt
- Geeignet wenn
- Klarer Schnitt gewünscht
- Was passiert
- Einer übernimmt, zahlt den anderen aus
- Geeignet wenn
- Übernehmender Partner kann allein finanzieren
- Was passiert
- Beide bleiben Eigentümer, Immobilie wird vermietet
- Geeignet wenn
- Zusammenarbeit weiter möglich
- Was passiert
- Gerichtliche Versteigerung, oft schlechterer Erlös
- Geeignet wenn
- Letzte Option im Konfliktfall
Die steuerliche Falle bei der Auszahlung
Übernimmt ein Ehepartner im Zuge der Trennung den Miteigentumsanteil des anderen, gilt dies steuerlich als Veräußerung. Erfolgt die Übertragung innerhalb der Zehnjahresfrist seit Anschaffung, kann für den abgebenden Partner Spekulationssteuer anfallen – auch wenn es sich emotional nicht wie ein Verkauf anfühlt.
Worauf Sie achten sollten
- Einigkeit beim Verkauf – nur gemeinsames Vorgehen führt zum Notar.
- Neutrale, objektive Wertermittlung als faire Verhandlungsgrundlage.
- Richtiger Zeitpunkt – steuerlich und mit Blick auf die Marktlage.
- Saubere Lösung aller finanziellen Verflechtungen: Kredite, Grundschulden, Vorfälligkeit.
In einer Scheidungssituation ist Vertrauen knapp. Gerade deshalb ist ein neutraler, transparenter Verkaufsprozess so wertvoll.
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